Erklärung zur Barrierefreiheit
Eine Website, die von schwer lesbaren Dokumenten handelt, darf nicht selbst schwer lesbar sein. Diese Seite sagt genau, wo wir stehen.
Letzte Aktualisierung:
Verpflichtung
Wir gestalten diese Website so, dass sie von möglichst vielen Menschen genutzt werden kann, auch von jenen, die nur mit der Tastatur navigieren, einen Screenreader verwenden, die Seite vergrössern oder Animationen reduzieren möchten.
Referenzstandard
Die Website wird nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Stufe AA, erstellt und geprüft. In der Schweiz gilt die formelle Konformitätspflicht für öffentliche Stellen: für uns ist es eine freiwillige Entscheidung, keine Pflichtübung.
Was wir umgesetzt haben
- Semantische Struktur: hierarchisch geordnete Überschriften, nur eine Hauptüberschrift pro Seite, klar bezeichnete Seitenbereiche.
- Vollständige Tastaturbedienung mit stets sichtbarer, nie entfernter Fokusanzeige.
- Sprunglink direkt zum Hauptinhalt.
- Geprüfte Farbkontraste: Text erreicht mindestens 4.5:1, Bedienelemente mindestens 3:1, im hellen wie im dunklen Modus.
- Keine Information, die allein über Farbe vermittelt wird.
- Text bis 200 Prozent vergrösserbar, ohne Inhaltsverlust und ohne horizontales Scrollen.
- Nutzbares Layout ab 320 Pixel Breite.
- Berücksichtigung der Systemeinstellung für reduzierte Bewegung.
- Korrekt deklarierte Seitensprache, in allen vier Sprachfassungen.
- Keine Inhalte, die von JavaScript abhängen: die Website funktioniert auch mit deaktivierten Skripten, weil sie keine verwendet.
Bekannte Einschränkungen
Wir sind bei zwei Punkten offen:
- die Prüfung erfolgte intern, mit manuellen Kontrollen und automatischen Werkzeugen. Eine unabhängige Begutachtung durch Dritte fand noch nicht statt;
- die deutsche, französische und englische Fassung sind Übersetzungen der italienischen und können weniger natürliche Formulierungen enthalten.
Rückmeldungen
Wenn Sie auf eine Barriere stossen, möchten wir davon erfahren. Diese Website enthält keine Kontaktformulare: Meldungen erfolgen über den Supportbereich in der Anwendung Coverly, mit Angabe der Seite, des Browsers und der eingesetzten Hilfstechnologie.
Überprüfung
Diese Erklärung wird bei jeder wesentlichen Änderung der Website überprüft, mindestens jedoch einmal jährlich.